Die Förderung Charge@BW wurde neu aufgesetzt mit einer Laufzeit bis Mitte Juni 2024. Entweder 40% oder bis zu 2.500€ pro Ladepunkt können gefördert werden. Bei Wohnungseigentümergesellschaften gilt dasselbe pro Ladeplatz, da für WEGs ausschließlich die Installationskosten übernommen werden.
Relevante Daten und Fakten:
- Förderbrechtigte: Natürliche und Juristische Personen mit Sitz in Baden-Württemberg
- Laufzeit: bis 30.06.2024
- Fördergegenstand: Anschaffung von Ladeinfrastruktur, Installationskosten von Ladeinfrastruktur
- Förderhöhe: Pro Ladepunkt/Ladeplatz max. 2.500 EUR oder max. 40% Förderquote
- Fördermindesthöhe: Die Bewilligungssumme Ihres Vorhabens beträgt mindestens 5.500 Euro
Was kann gefördert werden:
- Sie installieren bzw. leasen, mieten oder contracten öffentlich zugängliche Ladestationen inkl. Netzanschluss mit anschließendem Betrieb in Baden-Württemberg (z. B. Einzelhandel, Parkhäuser, öffentliche Parkplätze, Freizeiteinrichtungen).
- Sie führen vorbereitende Elektroinstallationen ohne Ladeinfrastruktur für den (späteren) Anschluss von Ladepunkten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Baden-Württemberg durch.
- Sie betreiben die geförderte Infrastruktur (Ladeinfrastruktur und Netzanschluss) mindestens 3 Jahre ab Fertigstellung an dem im Antrag definierten Ort in Baden-Württemberg. Bei Leasing, Miete, Contracting beträgt die Vertragslaufzeit mindestens 3 Jahre.
- Sie können die Förderung für maximal 250 Ladepunkte bzw. Ladeplätze in der Programmlaufzeit bekommen.
Mehr Details und die genauen Voraussetzungen sind hier zu finden: https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/ladeinfrastruktur-fur-elektrofahrzeuge-charge-at-bw.html#.