Förderung von Ladeinfrastruktur für Flotten und Mitarbeiterparkplätze durch das BMVI
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ ergänzt die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein.
Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung von neuen, nicht öffentlich zugänglichen stationären Ladestationen inklusive Netzanschluss. Die Förderrichtlinien: Die Ladeinfrastruktur muss sich an Stellplätzen auf Liegenschaften befinden, die zur gewerblichen und kommunalen Nutzung oder zum Abstellen von Fahrzeugen der Beschäftigten vorgesehen sind. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro je Ladepunkt und wird gewährleistet, wenn der Zuschuss höchstens 70 % der förderfähigen Gesamtkosten beträgt. Es werden Ladepunkte mit einer Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt gefördert. Die Gewährung von staatlichen Fördermitteln an wirtschaftlich tätige Einheiten, d.h. Unternehmen, erfolgt im Rahmen der vorliegenden Förderrichtlinie als De-minimis-Beihilfe.
Wer und was wird gefördert?
Mit dem Zuschuss Ladestationen für Elektrofahrzeuge wird der Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind gefördert. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
- den Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
Wie hoch ist der Zuschuss?
- Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. Die Anzahl der Ladepunkte sind im Antrag anzugeben.
- Die maximale Zuschusshöhe beträgt 45.000 Euro je Standort.
- Den Zuschuss erhalten Sie direkt auf Ihr Konto ausgezahlt.
Wie läuft die Antragsstellung ab?
- Den Zuschuss muss vor Bestellung der Ladepunkte im KfW-Zuschussportal beantragt werden: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Zuschussportal/Online-Antrag-Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-im-Unternehmen/
- Nach Erhalt der Antragsbestätigung der KfW kann mit dem Vorhaben begonnen werden
- Nachdem die Ladestationen in Betrieb genommen wurden, werden die Nachweise auf der Online-Plattform eingetragen
- Zuschuss erhalten
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