Die MAHLE chargeBIG GmbH hat einen weiteren Meilenstein für das bestehende Qualitätsmanagementsystem erreicht. Seit dem 04.08.2022 werden die Vorgaben des Eichrechts gemäß MessEV Anlage 4 Teil B Modul D eingehalten. Das Modul D ist eine Zusatzzertifizierung zum Modul B (Baumusterprüfbescheinigung). Basierend auf der Grundlage der Modul B Zulassung wurde erfolgreich die Modul D Zulassung erreicht.

Durch jährliche Re-Audits durch den VDE, die auch die Überprüfung der relevanten Lieferanten einbeziehen, wird die kontinuierliche Eignung nach der Modul D Zulassung nachgewiesen.

Inhalt der Modul-D MessEV Zertifizierung:

  • Die Zertifizierung lehnt sich teilweise an die DIN ISO 9001:2015 an
  • Überprüfung Konformität gemäß MessEV Anlage 4 Teil B Modul D
  • Prozessüberprüfung von bspw. der eichtechnischen Endabnahme, dem Sperrprozess, der Interaktion mit ext. Partnern (Qualitätssicherungsvereinbarungen, etc.), dem Softwareänderungsprozess, den Schulungsprozessen, usw.
  • Überprüfung der Protokolle bei einer Installationsabnahme und bei der eichtechnischen Endabnahme
  • Messunsicherheitsbetrachtung
  • Kennzahlen und Produktziele
  • Überprüfung der (Serien-)Fertigung des Messzählers sowie des Schaltschrankbaus gemäß MessEV Anlage 4 Teil B Modul D

Ab jetzt ändert sich folgendes:

  • chargeBIG kann selbständig anhand dem zertifizierten Qualitätssicherungssystem Ladeinfrastrukturinstallationen eichrechtlich in Betrieb nehmen.
  • Die Modul-D Endabnahme kann in etwa der Hälfte, der bisher in Anspruch genommenen Zeit durchgeführt werden (bei einem Ladeschrank mit 36 Ladepunkten dauert die Abnahme nur noch etwa einen halben Tag anstatt einen ganzen Tag).
  • Das Eichamt muss nun keine eichrechtlichen Endabnahmen mehr durchführen.
  • Größere zeitliche Flexibilität, da MAHLE nicht mehr von Terminen mit dem Eichamt abhängig ist.
  • Die eichrechtliche Verantwortung liegt nun bei chargeBIG, nicht mehr beim Eichamt.
  • Änderungen der Software und Hardware sind zulässig, wenn diese durch chargeBIG gemäß dem zertifizierten Qualitätssicherungssystem abgenommen werden. Bei Änderungen muss das VDE noch informiert werden. Eine Freigabe vom VDE ist aber nicht mehr nötig.